Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Leitfaden der IQ Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“
Mit dem am 1. August 2015 in Kraft getretenen § 17a des Aufenthaltgesetzes erhalten Fachkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede im Berufsbild durch Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. eine Berufszulassung in Deutschland zu erhalten.
Im Leitfaden der IQ Fachstelle „Beratung und Qualifikation“ wird die Verortung des § 17a im Kontext von Zuwanderungswegen sowie das Verfahren anhand von Schaubildern dargestellt. Des Weiteren werden die Verfahrensabschnitte und Finanzierungswege näher beleuchtet. Eine Checkliste und ein Glossar am Ende des Leitfadens ermöglichen einen schnellen Überblick.